Hopstener Schüler wollen wegen Steuern jetzt in Niedersachsen feiern

Hopsten. Die Klausuren und mündlichen Prüfungen auf dem Weg zum Abitur erfordern viel Fleiß und eine gute Vorbereitung. Scheinbar genauso viel wie die korrekte Planung und Organisation von Partys. Der Ärger um 700 Euro, die angehende Abiturienten für eine Feier an die Gemeinde Hopsten zahlen sollen, erregten in den vergangenen Tagen die Gemüter im Töddendorf und darüber hinaus.

So schreibt ein Schüler der Jahrgangsstufe 13 des Fürstenberg-Gymnasiums in Recke in Bezug auf die Berichterstattung der IVZ vom Dienstag, dass auch den Recker Schülern „das Problem“ der Steuerpflicht bei Feiern in Hopsten den Spaß schon mal verdorben habe. Einen Trägerverein, der als gemeinnütziger Veranstalter fungiere, gebe es noch nicht, der Weg dorthin sei lang und sehr bürokratisch, formuliert es der junge Mann.

Ist diese Vereinskonstellation aber gegeben, ist die Party nicht steuerpflichtig. Daher will die Gemeinde Hopsten nun einlenken und nachträglich den Förderverein der Hüberts´schen Schule als Organisator ansehen. „Das ist ein Angebot der Gemeinde“, sagte Haupt- und Schulamtsleiter Markus Raschke. Eine Lösung, mit der auch Schulleiter Alfons Ahlers sehr gut leben könnte. Er gibt allerdings zu bedenken: „Wir sind grundsätzlich dazu bereit, aber nur, wenn es keine weiteren rechtlichen Probleme mit sich bringt, einmal geschaffene Fakten nachträglich zu verändern.“ Keinesfalls sollten Schule oder Schüler Schaden nehmen.

„Aufgrund der besonderen Umstände wäre eine Veränderung zu rechtfertigen“, erklärt Raschke und betont, dass es sich um eine einmalige Ausnahme handeln werde. Ganz die Augen zudrücken könne die Gemeinde nicht: Die Feier sei durch das Aufhängen von Plakaten – die Erlaubnis hatten sich die Schüler Wochen im Voraus von der Verwaltung eingeholt -bekannt und somit steuerpflichtig geworden.

Übernähme nun der Förderverein oder gar die Schule selbst, beide sind als gemeinnützig eingetragen, die Position des Veranstalters, könnte es ein neues Problem geben. Geld, das gemeinnützige Organisationen einnehmen, darf auch nur für gemeinnützige Zwecke verwendet werden. Ist ein Abiturball ein solcher Zweck? „Das wäre am Ende wohl Auslegungssache“, formuliert es Ahlers vorsichtig. Die Satzungen sehen jeweils die Unterstützung von Schülern beziehungsweise Schülergruppen vor. Insofern wäre es Hilfe für die Abiturienten.

Ein wenig fraglich bleibt bei aller Diskussion die Rolle des Gastwirtes. Er soll nach Informationen unserer Zeitung die Rolle als Veranstalter abgelehnt und sich somit von der Steuerpflicht befreit haben. Wohl aber ohne die Schüler darauf hinzuweisen, dass diese Kosten nun auf sie zukommen.

Sowohl die betroffene Klasse der Hüberts´schen Schule als auch die Recker Schüler machen sich nun Gedanken, ob sie Hopsten mit einem Party-Boykott belegen. „Die einzige Konsequenz für uns Schüler ist und bleibt, Hopsten sowohl bei Partys als auch für unsere Abschlussbälle komplett zu meiden“, schreibt der Gymnasiast aus Recke. Ausweichmöglichkeiten gebe es im benachbarten Niedersachsen genug. Und dort werden seiner Kenntnislage nach für öffentliche Tanzveranstaltungen keine Vergnügungssteuern erhoben.

 

Quelle: IVZ Online, Antje Raecke (URL: http://www.ivz-online.de/lokales/kreis_steinfurt/tecklenburgerland/1800434_Hopstener_Schueler_wollen_wegen_Steuern_jetzt_in_Niedersachsen_feiern.html, 29.11.2011)

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